Bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen darf die Erbschaftsteuer nicht außer Acht gelassen werden, da jeder Erwerb von Todes wegen ebenso wie eine Schenkung unter Lebenden der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer unterliegt.
Siehe hierzu Recht - aktuell: Erbschaftsteuerreform
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